AGB

Wir betrachten das Geschäftsverhältnis mit unserem Kunden als Vertrauensverhältnis und sind stets bemüht, alle Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes zu erledigen. Auch in den Fällen, in denen wir für mehr als einen Vertragspartner tätig sind, erstreben wir für alle Beteiligte eine zufriedenstellende Lösung. Der guten Ordnung halber weisen wir Sie auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen hin.

Hinweise und Allgemeine Geschäftsbedingungen

Alle im Exposé verwendeten Informationen hat uns der Eigentümer der Immobilie bzw. sein Vertreter zur Verfügung gestellt. Wir übernehmen keine Garantie oder Haftung für die Richtigkeit der Angaben. Wir wurden zur Vermarktung der Immobilie beauftragt. Auf Wunsch des Eigentümers und aus rechtlichen Gründen bitten wir ausdrücklich, von der direkten Kontaktaufnahme mit dem Eigentümer oder mit Nachbarn abzusehen und Besichtigungstermine sowie Informationsgespräche ausschließlich über unser Büro zu vereinbaren. Das Exposé und die darin enthaltenen Angaben sind streng vertraulich. Eine Weitergabe dieses Angebots, einschließlich aller Informationen und Unterlagen an Dritte, ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Firma Wirth immobilien & marketing GmbH & Co. KG zulässig. Jegliche unbefugte Weitergabe des Verkaufsangebotes an Dritte verpflichtet im Falle von Schaden zum Schadenersatz in Höhe der vollen Maklerprovision. Alle Immobilienangebote sind freibleibend und vorbehaltlich Irrtümer, Zwischenverkauf und -vermietung oder sonstiger Zwischenverwertung. Die Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung erhalten Sie zusammen mit diesem Exposé. Das Impressum erhalten Sie auf Anfrage oder finden dieses auf unserer Internetseite.

1.Angebote

Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte zugrunde. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Irrtum, Zwischenverkauf- bzw. Vermietung/Verpachtung bleiben vorbehalten. Für unrichtige Angaben haften wir nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten unsererseits. Unsere Angebote und Mitteilungen sind vom Empfänger vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen machen Schadensersatzpflichtig.

2.Vorkenntnis

Ist dem Empfänger unseres Angebots ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen (spätestens innerhalb von acht Werktagen, es gilt der Poststempel) und auf Verlangen zu belegen wie, wann und durch wen der Nachweis erfolgte. Andernfalls ist in jedem Fall bei Abschluss eines Vertrages über das nachgewiesene Objekt eine Provision zu zahlen. Vorkenntnis eines von uns angebotenen und vermittelten Objektes schließt die Provisionspflicht des Angebotsempfängers nicht aus, wenn durch unsere Tätigkeit ein Vertragsabschluss zu diesem Objekt erreicht werden kann.

3.Entstehen eines Provisionsanspruches

Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises oder unserer Vermittlungstätigkeit ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Wird der Vertrag zu anderen, als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns genannten Vertragspartner zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichem Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen Rücktrittsrechts erlischt, sofern das Rücktrittsrecht aus einer, von einer Partei zu vertretenden oder sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen ausgeübt wird. Bei Ausübung eines Anfechtungsrechts Durch unseren Angebotsempfänger (unseren Kunden) das nicht durch arglistige Täuschung seitens

der anderen Vertragspartei begründet ist, tritt anstelle unseres Provisionsanspruchs ein Schadensersatzanspruch gegen den Anfechtenden.

4. Fälligkeit der Provision

Unser Provisionsanspruch entsteht mit Beurkundung bzw. Vertragsabschluss und ist fällig ohne Abzug binnen 14 Tagen nach Rechnungsstellung. Mehrere Verpflichtete haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Im Falle des Zahlungsverzuges werden die gesetzlichen Verzugszinsen fällig.

5. Provisionssätze

An Maklerprovision einschließlich der derzeitigen Mehrwertsteuer sind zu zahlen:

Bei An- und Verkauf von Grundbesitz und Erbbaurechten und Wohnungs- und Teileigentum, berechnet vom vertraglich gesicherten Gesamtkaufpreis: 3,57 %.

Bei Bestellung von Erbbaurechten vom Grundstückswert und vom Wert etwa bestehender Aufbauten berechnet: 5,95 %.

Bei Bestellung eines Vorkaufsrechtes, berechnet vom Verkehrswert des Objektes: 1,19 %.

Bei Vermietungen und Verpachtungen: unabhängig von evtl. vereinbarter geringerer Vertragsdauer aus der 5-Jahres-Miet/Pachtsumme: drei Nettokaltmonatsmieten zzgl. MwSt.

Bei einer Vertragsdauer von über 5 Jahren, aus der Summe der vereinbarten Laufzeit des Vertrages, höchstens jedoch aus der Mietsumme bei einer Laufzeit von 10 Jahren: 3,57 %.

Bei der Option und Verlängerung eines Miet- bzw. Pachtvertrages, unabhängig von der vereinbarten Dauer zusätzlich aus der 5 Jahresmiet- bzw. Pachtsumme: 3,57 %.

Zur Miet- Pachtsumme gehören auch alle sonstigen, vertraglich vereinbarten geldwerten Zuwendungen mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten und Mehrwertsteuer. Alle obengenannten Provisionssätze enthalten die heute gesetzlich bestimmte Mehrwertsteuer. Sollte eine Änderung des Steuersatzes eintreten, so gilt der Steuersatz als vereinbart, der zum Zeitpunkt der Fälligkeit gültig ist.

6. Alleinauftrag

Die Bedingungen für Alleinaufträge, die uns erteilt werden, werden einzelvertraglich vereinbart.

7. Tätigkeit für den anderen Vertragsteil

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu werden.

8. Direkte Verhandlungen

Sofern aufgrund unseres Nachweises und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der von uns benannten Partei aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben ferner Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

9. Beendigung des Auftrags

Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Vertragswidriges Verhalten unseres Aufraggebers berechtigt uns, Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen

zu verlangen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.

10. Teilunwirksamkeitsklausel

Sollten Teile unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.

An die Stelle evtl. unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kempten/Allgäu.